Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig. Gemeinnützige Körperschaften haben nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes kein allgemeinpolitisches Mandat, womit die obersten Steuerrichter zu Lasten des attac-Trägervereins entschieden haben. Der Verein habe durch seine Aktivitäten die Ebene der (unschädlichen) politischen Bildung verlassen.