Britische „remittance-base“-Besteuerung als Vorzugsbesteueru ...
Macht ein in Großbritannien ansässiger Steuerpflichtiger von seinem ihm nach britischem Steuerrecht zustehenden Wahlrecht Gebrauch, nicht in Großbritannien erzielte (hier: deutsche) Einkünfte auf „remittance basis“ zu versteuern, stellt dies nach Auffassung des Finanzgerichts München eine Vorzugsbesteuerung im Sinne von § 2 Außensteuergesetz dar. Zudem verstoße diese Vorschrift weder gegen Verfassungs- noch gegen Europarecht.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Internationales St ...