27. August 2019 Antrag auf "schlichte" Änderung innerhalb der Klagefrist Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) sind die Anforderungen an die Konkretisierung des Antrags auf "schlichte" Änderung i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Abgabenordnung (AO) nicht strenger als die Anforderungen an die Konkretisierung des Gegenstands des Klagebegehrens i.S. des § 65 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO). Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Körperschaftsteuerrecht, Verfahrensrecht ...