Ausweis eines negativen Steuerbetrages
Der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bei der Prüfung, ob ein als "Belastung" bezeichnetes Dokument (nur) über Leistungen oder (auch) über Entgeltminderungen abrechnet, der Inhalt einer dem FA vorliegenden Konditionsvereinbarung jedenfalls dann ergänzend heranzuziehen ist, wenn in dem Dokument auf die Vereinbarung verwiesen wird. Ein negativer Betrag, der in einer Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesen wird, wird nicht im Sinne der gesetzlichen Regelung zum unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis geschuldet.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, unberechtigter Steuer ...