Die Möglichkeit der Nutzung einer von einer ausländischen Ka ...
Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) reicht es aus, wenn die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft die Möglichkeit haben, eine von der Kapitalgesellschaft in Spanien gehaltene Immobilie jederzeit unentgeltlich zu nutzen. Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es nicht an. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Verdeckte Gewinnausschüttung, Einkommens ...