Herzlich Willkommen zur dreihundertachtundfünfzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In der heutigen Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. November 2023 die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie (§ 29 Gewerbesteuergesetz (GewStG)) veröffentlicht.
Soll- und Habenzinsen, die aus wechselseitig gewährten Darlehen innerhalb eines Cash-Pools entstehen, sind bei der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Schuldzinsen in begrenztem Umfang miteinander verrechenbar. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs sind die vielfältigen wechselseitigen Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools bankarbeitstäglich zusammenzufassen und fortzuschreiben. Nur der Zins, der für einen gegebenenfalls verbleibenden Schuldsaldo entsteht, ist hinzurechnungsfähig.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat sich in einem aktuellen Urteil der Auffassung des Finanzgericht Düsseldorf angeschlossen (Urteil 14 K 1037/22 G, F), wonach bei der Vermietung einer Immobilie die Mitvermietung eines Lastenaufzugs eine unschädliche Nebentätigkeit darstellen kann, sofern sie der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes im engeren Sinne dient und als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung anzusehen ist. Dabei sei es unerheblich, so das Finanzgericht, ob der Lastenaufzug Teil des Gebäudes sei oder eine Betriebsvorrichtung i.S.d. § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG darstelle, weil auch die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen eine unschädliche Nebentätigkeit sein könne.