Bundesgerichtshof legt Frage zur Geschäftsführerhaftung für ...
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob Art. 101 AEUV einer Regelung im nationalen Recht entgegensteht, nach der ein Unternehmen, gegen das ein Bußgeld wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängt worden ist, seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder dafür in Regress nehmen kann.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: EU-Recht, Kartellgeldbuße