Update: Aufwendungen für äußeren Rahmen einer Veranstaltung ...
Auch solche Aufwendungen, die den äußeren Rahmen einer Veranstaltung betreffen, sind in die Bemessungsgrundlage der pauschalierten Einkommensteuer nach § 37b Einkommensteuergesetz einzubeziehen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Arbeitnehmerbesteu ...