Update: Vorläufigkeitsvermerk zur Neuregelung der Erbschafts ...
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu erwartende Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 Erbschaftsteuergesetz umfasst.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Erbschaftsteuerrecht, Wahlrechtsausübung