Preisnachlässe, die Außendienstmitarbeitern einer Krankenkas ...
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Rabatte, die Außendienstmitarbeiter einer Krankenkasse beim Autokauf von Autoherstellern erhalten, nicht als Arbeitslohn versteuert werden müssen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Arbeitnehmerbesteu ...