08. Februar 2021 BMF: Minderung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auf Null ... Im Anschluss an das Vorgehen im vergangenen Jahr ist auch für das Jahr 2021 für krisenbetroffene Unternehmen eine Minderung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bis auf Null möglich. Dies hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner Homepage mitgeteilt. Kategorien: VerwaltungsanweisungenSchlagwörter: Coronavirus (COVID-19), Umsatzsteuerrech ...