Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen au ...
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Photovoltaik, Einkommensteuerrecht, Einn ...