Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Einreichun ...
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eröffnete Möglichkeit, die Klage fristwahrend bei der Finanzbehörde anzubringen, sogenannte professionelle Einreicher nicht von der Pflicht befreit, die in § 52d in Verbindung mit § 52a FGO geregelten Formvorgaben zu wahren.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gesetzgebung, Einkommensteuerrecht, beso ...