In einem Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf hat sich der Europäische Gerichtshof mit der Auslegung von Art. 3i der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zum Einfuhrverbot für bestimmte in Anhang XXI gelistete Waren aus Russland befasst. Konkret betrifft der Fall die Sicherstellung eines in Russland erworbenen und dann nach Deutschland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs durch das Hauptzollamt.
Die umsatzsteuerliche Behandlung interkommunaler Kooperationen beschäftigt Kommunen und ihre Berater seit Jahren. Besonders die Frage, wann Leistungen zwischen Gemeinden, Landkreisen oder kommunalen Zweckverbänden steuerfrei bleiben, führt regelmäßig zu Unsicherheiten. Mit Urteil vom 22. Januar 2026 (Rechtssachen C-379/24 und C-380/24) hat der Europäische Gerichtshof nun wesentliche Klarstellungen getroffen, die den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften nach § 4 Nr. 29 UStG erheblich erweitern dürften.
Am 5. Januar 2026 gab die OECD bekannt, dass "147 members of the Inclusive Framework (IF)" zu BEPS einem neuen Paket administrativer Leitlinien im Rahmen der globalen Mindeststeueregeln der Säule Zwei zugestimmt haben.
Mit dem geplanten KRITIS‑Dachgesetz, dessen Gesetzesentwurf am 10. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um wichtige Anlagen und Dienstleistungen besser vor physischen Gefahren zu schützen, also vor allem vor Ausfällen durch Sabotage, Naturereignisse oder andere Störungen. Das Gesetz setzt die EU‑Vorgaben zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER) um und ergänzt die bereits laufende NIS‑2‑Umsetzung zur Cybersicherheit.
Das Europäische Parlament und der Rat haben eine politische Einigung erzielt, die den dauerhaften Stopp der Einfuhr von russischem Gas und den schrittweisen Ausstieg aus russischem Öl vorsieht. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die EU von einem unzuverlässigen Lieferanten unabhängiger zu machen und die wirtschaftliche Sicherheit zu erhöhen.
Die EU-Kommission hat mehrere neue Initiativen vorgestellt, um die wirtschaftliche Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu stärken. Der strategische Ansatz umfasst konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der EU angesichts zunehmender externen Bedrohungen und zur Förderung des internationalen Handels.
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfinanzhofs ist der Europäische Gerichtshof mit der Frage befasst, ob die in Artikel 26 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vorgesehene Sonderregelung für Reisebüros anwendbar ist, wenn der Steuerpflichtige Reiseleistungen mit Verlust erbringt und die Rentabilität nur durch den Verkauf von Waren im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen erreicht. Der Generalanwalt sieht dies in seinen heutigen Schlussanträgen skeptisch.
Die EU-Kommission hat ein Whistleblower-Tool eingeführt, das es ermöglicht, Verstöße gegen das KI-Gesetz sicher und vertraulich in allen Amtssprachen der EU zu melden.
In seinem heute veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung gegenüber inländischen Familienstiftungen grundsätzlich und vorbehaltlich der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht gegen die Vorschriften des freien Kapitalverkehrs verstößt. Vorausgegangen war ein Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln.
Ein betrügerischer Umgang mit EU-Geldern schadet den finanziellen Interessen der EU. Betrug kann außerdem dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die Finanzen und Institutionen der Europäischen Union verlieren. Es ist wichtig, Betrug wirksam zu bekämpfen.
Die Europäische Kommission hat das 19. Sanktionspaket gegen Russland begrüßt, das erhebliche Maßnahmen zur Erhöhung des Drucks auf die russische Kriegswirtschaft umfasst. Die neuen Sanktionen zielen auf zentrale Sektoren wie Energie, Finanzen und die militärische Industrie ab, um die Angriffskriegsführung zu schwächen.
Der Europäische Gerichtshof hat sich, soweit ersichtlich, bisher lediglich in zwei, bereits älteren, Entscheidungen zur umsatzsteuerlichen Einstufung von Leistungen im Bereich des Factorings geäußert. Nunmehr hatte der EuGH auf Vorabentscheidungsfragen des finnischen Gerichts die Gelegenheit, erneut zu Fragen der mehrwertsteuerlichen Behandlung bestimmter Factoring-Tätigkeiten Stellung zu nehmen.
Das Mehrwertsteuerrecht besteuert grundsätzlich nur entgeltlich erbrachte Umsätze. Wie ist es zu beurteilen, wenn ein Anwalt Dienstleistungen an seinen Mandanten unentgeltlich erbringt, im Erfolgsfall aber dennoch ein gesetzlich vorgesehenes Mindesthonorar von der unterlegenen Gegenseite erhält? Dies mache die Dienstleistung der Rechtsanwaltsgesellschaft nicht per se zu einer unentgeltlichen (nicht steuerbaren) Dienstleistung im Sinne des Mehrwertsteuerrechts, wie der EuGH in einem bulgarischen Vorabentscheidungsersuchen entschied.
Die Europäische Kommission hat einen umfassenden Plan vorgestellt, um die Verteidigungsbereitschaft in der EU bis 2030 zu stärken und gemeinsame Zielsetzungen festzulegen. Dieser neue Verteidigungsfahrplan reagiert auf die aktuellen Bedrohungen und fokussiert auf vier europäische Leitinitiativen sowie die Förderung der Verteidigungsindustrie.
Die aktuell veröffentlichte Studie beleuchtet, wie sich das Thema Steuertransparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit aufgrund sich ändernder regulatorischer Anforderungen und zunehmender Kontrolle durch Stakeholder zu einer Priorität für Unternehmen entwickelt hat.
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfinanzhofs hat der Europäische Gerichtshof zur umsatzsteuerlichen Behandlung von In-App-Käufen Stellung genommen. Der Streitfall betrifft die Rechtslage bis zum 31.12.2014. Mit seinem aktuellen Urteil stellt der EuGH den Regelungsgehalt des ab 2015 geltenden Art. 9a der MwSt-DVO mit der vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung vorzunehmenden Auslegung von Art. 28 der MwStSystRL in Bezug auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen, u. a. über Appstores, gleich.
Sind Nebenleistungen und Dienstleistungen, die nicht unmittelbar dem Zweck der kurzfristigen Beherbergung dienen von dem hierfür geltenden ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Umsatzsteuergesetz ausgeschlossen? Diese Frage gilt es aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfinanzhofs in drei Fällen zu klären. Für den Generalanwalt ist fraglich, ob die unterschiedlichen Nebenleistungen in den drei Verfahren tatsächlich insgesamt steuerbare Umsätze im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie darstellen.