Anwendung von Korrekturnormen bei Veranlagungen unter Verwen ...
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte darüber zu entscheiden, ob das Finanzamt die bei Veranlagung in zu geringer Höhe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angesetzten Vorsteuererstattungsbeträge nach formeller Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids korrigieren darf, wenn eine Überprüfung des Zahlungsvorgangs aufgrund des Risikomanagementsystems im Rahmen der Veranlagung unterblieben war.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gesetzgebung, Verfahrensrecht, Änderungs ...