Um die Transparenz großer multinationaler Unternehmen zu erhöhen, hat die Europäische Kommission 2016 eine Änderung der Bilanzrichtlinie vorgeschlagen. Ziel ist ein öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht (sogenannter öffentlicher Country-by-Country Report) bestimmter Unternehmen.
Vertreter des portugiesischen Ratsvorsitzes haben am 01. Juni 2021 mit dem Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments eine vorläufige politische Einigung über die vorgeschlagene Richtlinie über die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erzielt, die gemeinhin als Richtlinie über die öffentliche länderbezogene Berichterstattung bezeichnet wird.