Der BFH hat zur Besteuerung eines überproportionalen Gewinnanteils bei Beteiligung an ausländischen Fondspersonengesellschaften Stellung genommen. Insbesondere geht es um die Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten Fondsgesellschaft in eine (verdeckte)Tätigkeitsvergütung.