15. Juli 2021 Update: Abbruchkosten und Restwert sind nach räumlicher und ... Abbruchkosten und Restwert eines zuvor zeitweise vollständig fremdvermieteten und zeitweise teilweise selbst genutzten Gebäudes sind sowohl nach dem räumlichen als auch nach dem zeitlichen Nutzungsumfang aufzuteilen. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Einkommensteuerrecht, Nichtabzugsfähigke ...