Aufgrund der Einführung eines verpflichtenden elektronischen Antragsverfahrens für die Entlastung von im Abzugswege einbehaltenen deutschen Steuern nach Doppelbesteuerungsabkommen haben die deutschen und Schweizer Behörden zur einheitlichen Anwendung eine neue Vereinbarung hinsichtlich des Antragsverfahrens bei von im Abzugswege einbehaltenen Steuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren getroffen.
In Betriebsprüfungen in Bayern wurden in der Vergangenheit vereinzelt Fälle aufgegriffen, bei denen Entgelte an ausländische Onlineunternehmen für „Werbeleistungen“ gezahlt wurden. Dies hatte für Aufsehen und Irritationen gesorgt. Der bayerische Finanzminister gab nun vergangene Woche Entwarnung, wonach inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung für Zahlungen an ausländische Anbieter vornehmen müssen.