Einigung erzielt: Keine Abzugsteuerpflicht bei Entgelten für ...
In Betriebsprüfungen in Bayern wurden in der Vergangenheit vereinzelt Fälle aufgegriffen, bei denen Entgelte an ausländische Onlineunternehmen für „Werbeleistungen“ gezahlt wurden. Dies hatte für Aufsehen und Irritationen gesorgt. Der bayerische Finanzminister gab nun vergangene Woche Entwarnung, wonach inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung für Zahlungen an ausländische Anbieter vornehmen müssen.
Kategorien: Verwaltungsanweisungen
Schlagwörter: Betriebsprüfung, Einkommensteuerrecht, O ...