Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine "Veräußerung" i.S. des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) dar. Originaldatum17. Januar 2020KategorienBFH und FG RechtsprechungSchlagwörterEinkommensteuerrecht, Forderung, Angesch ...