Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht im Fall der Invalidität oft nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Die betriebliche Invaliditätsversorgung ist deshalb ein wichtiger Baustein für Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Gerade in Zeiten von wirtschaftlichen Herausforderungen steigt das Risiko, invalide zu werden. Arbeitnehmer werden deshalb in Zukunft zunehmend betriebliche Invaliditätsleistungen in Anspruch nehmen.
Arbeitgeber müssen sich damit auseinandersetzen, ob ihre Zusage auf Invaliditätsleistungen wirksam und rechtssicher ist. Mit den Leistungsvoraussetzungen bei der Invaliditätsversorgung hatte sich das Bundesarbeitsgericht („BAG“) jüngst in seinen Urteilen vom 10. Oktober 2023 (3 AZR 250/22) und vom ...
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 29.06.2023 entschieden, dass Daten, die aus einer nicht vollständig datenschutzkonformen Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers stammen, dennoch in einem Kündigungsprozess als Beweismittel verwertet werden dürfen, um vorsätzlich vertragswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers darzulegen (AZ: 2 AZR 296/22).
In dem Urteil vom 24. August 2023 (2 AZR 17/23) hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden, inwieweit eine unangemessene Kommunikation von Arbeitskollegen in privaten Chatgruppen vertraulich ist oder zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen kann. Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Kommunikation am Arbeitsplatz sowie in der Freizeit und für den vermeintlich privaten Umgang mit digitalen Medien.
Durch das Grundsatzurteil vom 16. Februar 2023 (Az. 8 AZR 450/21) hat das Bundesarbeitsgerichts (BAG) klargestellt, dass die gleiche Bezahlung keine reine Verhandlungssache mehr ist.
Nicht jeder Gesellschafter-Geschäftsführer kann oder will zum geplanten Zeitpunkt in Rente gehen. Insbesondere bei KMU ist es schwierig, einen geeigneten Nachfolger zu finden und der GGF wird länger als geplant benötigt. Häufig ist eine Versorgung zugesagt worden und der Versorgungsfall tritt aufgrund des Erreichens einer fest vereinbarten Altersgrenze ein. Aufgrund der Weiterarbeit müsste dem GGF deshalb gleichzeitig eine Versorgung und laufendes Gehalt gezahlt werden.