Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17. Februar 2025 ein Schreiben zu den aktualisierten Hinweisen auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000) veröffentlicht.
Unsere aktuelle Studie beleuchtet Trends in der Betriebsprüfung in Deutschland und zeigt auf, wie Steuerfunktionen durch effizientes Management gut vorbereitet sind.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Köln ist nicht dafür zuständig, eine Außenprüfung anzuordnen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs bei ausländischen Künstlern oder anderen beschränkt steuerpflichtigen Personen zu kontrollieren. Diese Aufgabe obliegt vielmehr dem örtlichen Finanzamt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. September 2023 ein Schreiben zu automationsgestützten quantitativen Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung veröffentlicht.
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Teilnahmebefugnis des Gemeindeprüfers an einer steuerlichen Außenprüfung aufgrund Vertragsbeziehungen zwischen Steuerpflichtigem und Gemeinde nicht ausgeschlossen werden darf.
Das Anfordern von Unterlagen kann eine Prüfungshandlung darstellen, durch die eine den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmende Außenprüfung wirksam beginnt. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden.
Wie die Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG bedarf die Kassen-Nachschau (hier: bei einem Restaurantbetrieb) weder der vorherigen Ankündigung noch der Angabe von Gründen. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.
Die Erweiterung einer zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung. Für die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen sind nach einem Beschluss des BFH auch bei Prüfungsanordnungen die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (20/3436, 20/4228) gebilligt.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass keine Teilnahmebefugnis eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung besteht, wenn Gemeinde und Steuerpflichtiger in Vertragsbeziehungen zueinander stehen.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass eine durch das Finanzamt erlassene Prüfungsanordnung betreffend die Abzugsteuer nach § 50a EStG nicht bloß rechtswidrig, sondern nichtig im Sinne des § 125 AO und damit gemäß § 124 Abs. 3 AO unwirksam ist.
Um ein Auskunftsersuchen an andere Personen als die Beteiligten richten zu dürfen, muss entweder die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führen (Alternative 1) oder diese keinen Erfolg versprechen (Alternative 2).
Für die (erstmalige) Anordnung einer Außenprüfung ist es unerheblich, ob hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerungszeiträume der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht.
Die Gemeinden sind nicht dazu ermächtigt, gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung des Finanzamts anzuordnen.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Festsetzungsfrist nach einer Außenprüfung auch dann abläuft, wenn es das Finanzamt unterlässt, den Vorbehalt der Nachprüfung aufzuheben, obwohl die Außenprüfung nicht zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen führte und dies im Prüfungsbericht dokumentiert wurde.