Anpassung der steuerlichen Verjährungsfristen: Löschkonzepte ...
2020 hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz (JStG) die strafrechtliche Verjährungsfrist für die Verfolgung der benannten besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung von zehn auf 15 Jahre angehoben. Im Ergebnis gilt diese neue Verjährungsregelung aber auch für die materielle Steuerfestsetzung. Fraglich (und umstritten) ist damit, ob sich auch die Aufbewahrungsfristen von 10 auf 15 Jahre verlängern.
Kategorien: Recht aktuell
Schlagwörter: Aufbewahrungsfristen, Gesetzgebung