Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern.
2020 hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz (JStG) die strafrechtliche Verjährungsfrist für die Verfolgung der benannten besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung von zehn auf 15 Jahre angehoben. Im Ergebnis gilt diese neue Verjährungsregelung aber auch für die materielle Steuerfestsetzung. Fraglich (und umstritten) ist damit, ob sich auch die Aufbewahrungsfristen von 10 auf 15 Jahre verlängern.