In einem Luxemburger Fall hatte der EuGH erneut die Frage zu prüfen, ob eine Tätigkeit eines Organs gegen Entgelt als selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit zu betrachten ist. Die Europarichter bejahen im Fall eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer AG eine wirtschaftliche Tätigkeit, verneinen jedoch eine Selbständigkeit der Tätigkeit des Verwaltungsratsmitglieds.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine Tochter-AG entsandt wird, umsatzsteuerlich als Unternehmer anzusehen? Dieser Frage musste das Finanzgericht Münster nachgehen und hat die Unternehmereigenschaft des Klägers bejaht.