In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof sich zur Anwendung der DSGVO und insbesondere zur Frage der Reichweite des Auskunftsanspruchs gegenüber dem Finanzamt geäußert. Die Entscheidungen reihen sich ein in die bisher zahlreichen Urteile des BFH, in denen das Gericht zur Anwendung der DSGVO und den sich in diesem Zusammenhang ergebenden Zweifelsfragen angerufen wurde.
Ein im Inland wohnhafter gesetzlicher Vertreter einer ausländischen Kapitalgesellschaft kann in dieser Eigenschaft nicht auf Auskunft über Namen, Anschriften und Geburtsdaten sowie Beginn und gegebenenfalls Ende des Beschäftigungsverhältnisses aller beschäftigten Mitarbeiter in Anspruch genommen werden und muss auch nicht die hierfür erforderlichen weiteren Unterlagen über Jahreslohnbescheinigungen der Mitarbeiter und Grundaufzeichnungen vorlegen.