Update: Keine Auskunftspflicht eines inländischen Geschäftsf ...
Ein im Inland wohnhafter gesetzlicher Vertreter einer ausländischen Kapitalgesellschaft kann in dieser Eigenschaft nicht auf Auskunft über Namen, Anschriften und Geburtsdaten sowie Beginn und gegebenenfalls Ende des Beschäftigungsverhältnisses aller beschäftigten Mitarbeiter in Anspruch genommen werden und muss auch nicht die hierfür erforderlichen weiteren Unterlagen über Jahreslohnbescheinigungen der Mitarbeiter und Grundaufzeichnungen vorlegen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Arbeitnehmerbesteuerung, Internationales ...