Abzugsverbot für die neue Bankenabgabe ist verfassungsgemäß
In einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Hamburg die Klage einer Bank abgewiesen, mit der diese sich gegen das Betriebsausgabenabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hinsichtlich der sog. Bankenabgabe wandte. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass das Abzugsverbot sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig sei.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Bankenabgabe, Einkommensteuerrecht, Abzu ...