Nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat die Kommission in einem belgischen Fall zutreffend das Vorliegen einer Beihilferegelung festgestellt. Der EuGH hebt insoweit das frühere Urteil des Europäischen Gerichts auf und verweist die Sache zur Entscheidung über andere Gesichtspunkte der Rechtssache nach dort zurück.
Um den sich aus der andauernden Pandemie ergebenden Probleme für ansonsten grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer entgegenzuwirken, wurden Konsultationsvereinbarungen u.a. mit dem Königreich Belgien und dem Königreich der Niederlande abgeschlossen. Im Laufe der vergangenen Monate wurde die Anwendung dieser Vereinbarungen bereits mehrfach verlängert. Nun ist eine weitere Verlängerung bis zum 30.6.2021 vereinbart worden.