Begriff der Betriebsstätte bzw. festen Niederlassung im Umsa ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Unternehmer jedenfalls dann eine Betriebsstätte bzw. feste Niederlassung unterhält, wenn er umfassenden Zugriff auf eine Einrichtung hat, die einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweist, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistung ermöglicht.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, Betriebsstätte, Feste ...