Update: Darlegungs- und Beweislastverteilung bei § 50d Abs. ...
In einem Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur Frage der Darlegungs- und Beweislastverteilung bei § 50d Abs. 9 (Einkommensteuergesetz) EStG entschieden. Das Gericht kam im Rahmen seiner summarischen Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Steuerpflichtige bereits seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sei, sodass das Finanzamt das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen eines Falls von § 50d Abs. 9 EStG im Schätzwege annehmen durfte.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Internationales St ...