Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gemäß § 233a AO unbeachtlich. Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt (Anschluss an BFH-Urteil vom 11.07.1996 - V R 18/95). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat, im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung entschieden, dass die Erhebung von Nachforderungszinsen nicht allein deshalb sachlich unbillig ist, weil die Änderung eines Steuerbescheids gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO erst nach Ablauf von 13 Monaten nach Erlass des Grundlagenbescheids erfolgt.
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei „Sale-and-Lease-back”-Geschäften und nachträglicher Eintritt eines Leasing-Unternehmens als Besteller in die Lieferkette – darum ging es in einem Urteil des Bundesfinanzhofs.