Billigkeitsregelung zur Organschaft
Die Billigkeitsregelung zur Organschaft im BMF-Schreiben vom 5. Juli 2011 kann nach einer NV-Entscheidung des Bundesfinanzhofs von der Finanzverwaltung dahingehend verstanden werden, dass bei Schwester-Kapitalgesellschaften keine finanzielle Eingliederung vorliegt, wenn die eine GmbH an der anderen GmbH nur zu 50 % beteiligt ist.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Organschaft umsatzsteuerlich, Umsatzsteu ...