Berücksichtigung verlusterhöhender Besteuerungsgrundlagen im ...
Im Anschluss an sein Urteil vom 30.06.2020 (IX R 3/19) hat der BFH entschieden, dass die Klage gegen einen auf 0 € lautenden Steuer- beziehungsweise Steuermessbescheid zulässig ist, wenn geltend gemacht wird, eine den verbleibenden Verlustvortrag beziehungsweise vortragsfähigen Gewerbeverlust erhöhende Besteuerungsgrundlage sei in ihm nicht (mehr) berücksichtigt (Beseitigung der negativen Bindungswirkung).
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Verlustvortrag (steuerlich), Einkommenst ...