Update: Berücksichtigung von Umwandlungsverlusten
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass ein Antrag auf Buchwertfortführung nach § 3 Abs. 2 UmwStG auch konkludent gestellt werden kann. Darüber hinaus hat das Gericht zu der im Schrifttum umstrittenen Rechtsfrage Stellung genommen, dass die Abgabe einer Schlussbilanz/Übertragungsbilanz für die Wirksamkeit des Antrags nach § 3 Abs. 2 UmwStG keine zwingende Voraussetzung ist.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umwandlungssteuergesetz (UmwStG), Einkom ...