In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof zur missbräuchlichen Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs nach dem für den Streitfall anwendbaren DBA-Luxemburg durch eine KGaA Stellung genommen. Die KGaA hatte sich einer wirtschaftlich weitgehend funktionslosen Luxemburger Tochtergesellschaft bedient, mit der sie durch mehrere kurzfristig hintereinandergeschaltete Rechtsakte (Gesellschafterdarlehen, Darlehensverzicht, Gewinnausschüttung) "künstlich" Dividenden erzeugte.
Herzlich Willkommen zur dreihundertachtunddreißigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Kapitalgesellschaften, die zu mindestens 25 % an einer Luxemburger Investment-Gesellschaft in der Rechtsform der Société d’investissement à capital variable (SICAV) beteiligt sind, müssen die von dieser im Jahr 2010 erhaltenen Ausschüttungen (Dividenden) in Deutschland nicht versteuern.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden – wie schon einige andere Finanzgerichte zuvor -, dass unter dem DBA Luxemburg 1958 Ausschüttungen einer luxemburgischen SICAV (in der Rechtsform einer société anonyme , einer luxemburgischen Aktiengesellschaft) an eine deutsche Kapitalgesellschaft unter das Schachtelprivileg fallen.
Gewinnanteile eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA sind, soweit sie aus Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften bestehen, nach Meinung des Finanzgerichts München unter Berücksichtigung einer abkommensrechtlichen Schachtelprivilegierung beziehungsweise des Halbeinkünfteverfahrens steuerfrei.