Mit einem aktuellen Beschluss hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen geäußert, die einen Schadenersatzanspruch gegenüber einer Finanzbehörde aufgrund von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Regelungen betreffen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass statthafte Klageart für die gerichtliche Geltendmachung eines gegen eine Behörde gerichteten Anspruchs aus Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 DSGVO auf Zurverfügungstellung einer Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten die Verpflichtungsklage gemäß § 40 Abs. 1 Alternative 2 FGO ist. Er schließt sich damit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an (vgl. Urteile vom 30.11.2022 6 C 10.21, Rz 14, und vom 16.09.2020 6 C 10.19, Rz 12). Damit gilt die in § 47 Abs. 1 FGO geregelte Klagefrist von einem Monat.
Herzlich Willkommen zur dreihunderteinundsiebzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In der heutigen Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie zum Beispiel die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden.
In einem belgischen Fall präzisiert der Europäische Gerichtshof zum einen den Begriff "personenbezogene Daten" und zum anderen die Voraussetzungen, unter denen eine Branchenorganisation, soweit sie ihren Mitgliedern einen Rahmen von Vorschriften über die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten bietet, als "gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlicher" einzustufen ist. Der EuGH äußert sich dabei auch zu den Grenzen der gesamtschuldnerischen Haftung einer solchen Organisation.
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 09.11.2023 in der Rechtssache C-319/22 Gesamtverband Autoteile e.V. gegen Scania CV AB dazu geurteilt, ob es sich bei der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) um ein personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO handelt.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat zu der Frage Stellung genommen, ob Steuerpflichtige einen Anspruch auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren haben, ob Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf direkte Steuern Anwendung findet und ob die Vorschrift einen gesonderten Anspruch auf Akteneinsicht umfasst.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil entschieden, dass der Kläger die einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung begründende Verletzung nachzuweisen hat.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Einsicht in Papierakten grundsätzlich nur in den Räumen eines Gerichts oder einer Behörde unter Aufsicht eines im öffentlichen Dienst stehenden Bediensteten möglich sei.