Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass es für das Vorliegen einer Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 4 AStG seit der Neufassung durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz nicht mehr darauf ankommt, ob die Darlehensnehmerin ihre unternehmerische Funktion mangels Eigenkapitalausstattung nicht erfüllen könnte.