In seinem heutigen Urteil hat das Gericht der Europäischen Union, als Gericht Erster Instanz, die Klage von Meta Platforms Ireland (ein Facebook-Konzern) gegen eine Aufforderung der EU-Kommission zur Übermittlung von Dokumenten, die anhand von Suchbegriffen zu identifizieren sind, abgewiesen. Meta bleibt nun noch der Gang zum EuGH.
Der Europäische Gerichtshof hat heute über Art und Umfang der personenbezogenen Daten Dritter Stellung genommen, die vorzulegen sind, damit einem Unternehmen der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bewilligt werden kann.