Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben zur Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf ab dem 1. Januar 2026 und zu Rechtsfragen betreffend die Anwendung der Neufassung von § 122a AO Stellung genommen.
Der Europäische Gerichtshof hat heute über Art und Umfang der personenbezogenen Daten Dritter Stellung genommen, die vorzulegen sind, damit einem Unternehmen der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bewilligt werden kann.