Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer zweiten Entscheidung zahlreiche weitere Streitfragen zum Problem der sog. doppelten Rentenbesteuerung geklärt. Er hat nicht nur über die Behandlung von Leistungen aus der freiwilligen Höherversicherung zur gesetzlichen Altersrente und Fragen der sog. Öffnungsklausel entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil erstmals genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt.
Bei der in bestimmten Fällen drohenden Doppelbesteuerung von Einkünften von Geflüchteten aus der Ukraine zeichnet sich keine schnelle Änderung ab. In einer Sitzung des Finanzausschusses am 25. April 2023 beurteilten die Fraktionen einen Vorstoß der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer zumeist kritisch.
Das Finanzgericht des Saarlandes hatte zu der Frage, ob das geltende Rentenbesteuerungssystem wegen möglicher „Doppelbesteuerung von Renten“ verfassungswidrig ist, in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids) summarisch darüber zu entscheiden, ob bei einer Rentnerin eine doppelte Besteuerung ihrer Rente vorliegt.
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass eine Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen dann verfassungsgemäß ist, wenn sie darauf beruht, dass der Steuerpflichtige die im Gesetz – zur Vermeidung von Doppelbelastungen – vorgesehene Möglichkeit, Beiträge zum Versorgungswerk in der Beitragsphase als Sonderausgaben in Abzug zu bringen, tatsächlich nicht in Anspruch nimmt.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat im zweiten Rechtsgang eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Altersrenten verneint. Noch nicht höchstrichterlich geklärt seien „die Einzelheiten zur Ermittlung einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung“.