Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt zu steuerlichen Fragen betreffend die Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen und Rückzahlung von Nennkapital durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften Stellung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte zu diesem Themenkomplex in mehreren früheren Entscheidungen Stellung genommen. In ihrem aktuellen Schreiben regelt die Finanzbehörde die Anwendung dieser höchstrichterlichen Rechtsprechungsgrundsätze.