EuGH: Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an eine ...
Das Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs (BayAGH) betrifft konkret einen Fall, in dem eine österreichische Gesellschaft, die nicht zur Rechtsberatung zugelassen ist, einen Teil des Gesellschaftskapitals einer in Deutschland tätigen Rechtsanwaltsgesellschaft erworben hat. Der BayAGH war im Zweifel, ob § 59e BRAO a.F., wonach Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft nur Rechtsanwälte und Angehörige der in § 59a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 genannten Berufe sein können, den EU-Vorgaben entspricht. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil die in Rede stehenden nationalen Vorgaben als mit EU-Recht vereinbar erklärt.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Berufsrecht, EU-Recht