Überarbeitung der de-minimis-Verordnung durch die EU-Kommiss ...
Die Auswirkungen eines Verstoßes gegen das EU-Beihilfenrecht können durch drohende Schadensersatzforderungen, Haftungsrisiken oder Rückforderungen mitunter folgenreich sein. Umso wichtiger sind daher die Regelungen der de-minimis-VO (VO (EU) 1407/2013 der KOM vom 18.12.2013), die Beihilfengewährungen in geringer Höhe unter erleichterten Bedingungen ermöglichen. Da vor allem Kommunen und kommunale Unternehmen sowohl als Fördermittelgeber als auch Fördermittelempfänger in Erscheinung treten, entfaltet diese Regelung für sie sogar in doppelter Hinsicht Relevanz.
Kategorien: EU-Recht, Recht aktuell
Schlagwörter: Beihilfen, EU-Recht (Beihilferecht), EU- ...