Keine Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns bei teilw ...
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die Veräußerung von Teilen der erhaltenen Anteile durch den Einbringenden entgegen der Verwaltungsmeinung im Umwandlungssteuer-Erlass dann nicht zu einem gewerbesteuerpflichtigen Einbringungsgewinn I führt, wenn der Einbringende eine natürliche Person ist, die den eingebrachten Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil auch von vornherein gewerbesteuerfrei zu Teilwerten in die Kapitalgesellschaft hätte einbringen beziehungsweise veräußern können.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Personengesellschaften, Betriebsaufgabe, ...