Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) weiterentwickelt und entschieden, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist.
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist der Gewinn nicht nach der sogenannten strengen Trennungstheorie, sondern nach der sogenannten modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier bei einer GmbH angestellten Gesellschafter entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil die steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in einigen Punkten erleichtert, aber zugleich auch die Grenzen herausgearbeitet. Wird die einem solchen Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch Umwandlung des für die Geschäftsführertätigkeit vereinbarten Entgelts finanziert, soll die Zusage auch dann fremdüblich und damit grundsätzlich steuerlich anzuerkennen sein, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt worden ist. Voraussetzung für diese Erleichterungen ist aber stets, dass für den Arbeitgeber, also für die Gesellschaft, kein signifikantes Risiko besteht, die künft ...
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bei einem sog. Bondstripping-Modell unter Einschaltung einer KGaA als Anteilseignerin an einer luxemburgischen Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV) ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 Abgabenordnung vorliegt. Ist dies nun der endgültige Abschluss des seit 2018 laufenden gerichtlichen Verfahrens?
Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine "außerordentlichen Einkünfte" nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a der Abgabenordnung (AO) sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
§ 20 Abs. 1 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes InvStG (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 01.01.2018 bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem 01.01.2018 angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, vor dem 01.01.2009 angeschaffte Alt-Anteile) darauf beruht, dass die fiktiven Anschaffungskosten zum 01.01.2018 die historischen Anschaffungskosten der veräußerten Anteile übersteigen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dies hat das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte sich bei seiner Entscheidung insbesondere mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Begünstigungsvorschriften des §§ 16, 34 EStG bei einem Sperrfristverstoß im ersten Zeitjahr dem Grunde nach anwendbar sind. Zu klären war insbesondere die Frage, ob § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG aus teleologischen Gründen zu reduzieren ist.
In einem aktuellen Schreiben vom 26. Januar 2026 hat das BMF zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden ausführlich Stellung genommen.
Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, unterliegen, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes erfüllt sind, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem ausführlichen Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten Stellung genommen. Vorausgegangen war ein Entwurf aus 2014, der den Verbänden zur vorherigen Stellungnahme zugeleitet wurde.
Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Eingreifen der Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 15b des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt die Passivität des Investors voraus. Dies gilt auch dann, wenn sich der Initiator eines Steuerstundungsmodells als Gründungsgesellschafter zu den gleichen Bedingungen wie die übrigen Anleger beteiligt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem aktuellen Urteil zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass bei einer entgeltlichen Bestellung eines Vorkaufsrechts an einem Grundstück die für das Jahr 2013 festgestellte vGA nicht rückwirkend entfällt, wenn zu einem späteren Zeitpunkt (in 2018) das Grundstück an die vorkaufsberechtigte Gesellschaft veräußert und das Entgelt für die Gewährung des Vorkaufsrechts auf den Grundstückspreis angerechnet wird.
Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.05.2009 (BGBl I 2009, 1102) eingefügte § 272 Abs. 1a und Abs. 1b des Handelsgesetzbuchs hat nichts an der Beurteilung geändert, dass es sich bei den von der Kapitalgesellschaft erworbenen eigenen Anteilen, die nicht zur Einziehung bestimmt sind, steuerrechtlich um Wirtschaftsgüter handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann.