06. Oktober 2022 BMF zur neu eingeführten „Einlagelösung“ bei der körperschaf ... Die bisherige Bildung von steuerlichen Ausgleichsposten bei „Mehr- und Minderabführungen“ wird ab 2022 durch die sogenannte „Einlagelösung“ abgelöst. In einem aktuellen Schreiben befasst sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit den Änderungen der Behandlung von Minder- und Mehrabführungen in körperschaftsteuerlichen Organschaftsfällen. Kategorien: VerwaltungsanweisungenSchlagwörter: Einlagen, Ausgleichsposten, Körperschaft ...