Steuerermäßigung für die Erneuerung einer Heizungsanlage
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z.B. den Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Energiekonzept, Einkommensteuerrecht, St ...