Keine Auflösung negativer Ergänzungsbilanzen bei entgeltlich ...
Nach dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs sind die negativen Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter zum Zweck der Buchwertfortführung gebildet worden sind, nicht aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter nachfolgend gegen Geldabfindung unter dann gebotener Auflösung der für ihn gebildeten positiven Ergänzungsbilanz aus der Personengesellschaft ausscheidet.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Gewerbesteuerrecht ...