EuGH: Kein erweiterter Zinszahlungszeitraum bei Mehrwertsteu ...
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem niederländischen Fall besteht keine Verpflichtung, einem Steuerpflichtigen aufgrund der Erstattung von Mehrwertsteuer Zinsen bereits ab dem der Zahlung der Mehrwertsteuer folgenden Tag zu zahlen, wenn die Erstattung zum Teil auf Fehler des Steuerpflichtigen beim Vorsteuerabzug und zum Teil auf rückwirkende Änderungen der vom Steuerpflichtigen festgelegten Regeln für die Berechnung der abzugsfähigen Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit allgemeinen Kosten zurückzuführen ist. Ein Verstoß gegen Unionsrecht, der eine solche Verpflichtung begründet, liege in diesem Fall nicht vor.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: EU-Recht, Erstattungszinsen