Aufwendungen für eine Erstausbildung nicht als Werbungskoste ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht (mehr) als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Werbungskosten, Einkommensteuerrecht, Er ...