Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung für au ...
Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass inländische Gesellschafter von luxemburgischen Gesellschaften in der Rechtsform einer S.à.r.l., die sie beherrschen und die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung deutscher Immobilien erzielen, für ihre Beteiligungen Feststellungserklärungen nach § 18 Abs. 3 AStG abzugeben haben, wenn die luxemburgischen Gesellschaften mit ihren Einkünften zwar der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, jedoch mangels inländischer Betriebstätte nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Internationales Steuerrecht, Außensteuer ...